Ich bin Mitglied bei BGB (Berufsverband für Gesundheit und Bewegung Schweiz)
Ich bin als Kursanbieter Fitness-Guide für die Kursangebote/Methoden Antara®, Gymnastik, Nordic Walking, Personaltraining, Yoga, Rückengymnastik, HipHop, Jazzgymnastik und Solotanz. also Tanzunterricht.
Bis Ende 2026 können Versicherte mit entsprechender Zusatzversicherung bei folgenden Krankenkassen eine Kostengutsprache beantragen: atupri, AXA, Concordia, CSS, EGK, Helsana, KPT, ÖKK, Glarner Krankenversicherung, Groupe Mutuel, rhenusana, Sanitas, sodalis, sumiswalder, SWICA, Sympany und Visana. Jede Krankenkasse verfügt über ihre eigene Auswahl an unterstützten Methoden. unter dem beigefügten link findet ihr direkt was für Beuträge als Prävention Eure versicherung übernimmt.
→ Krankenkassen-Methodenlisten
Per 1. Januar 2027 wird die Abrechnung nach Tarif 595 eingeführt. Für mich als Anbietende gilt ab diesem Zeitpunkt: Rückforderungsbelege an Kundinnen und Kunden müssen nach Tarif 595 und nach einem einheitlichen Rechnungsstandard erstellt werden., Für Euch als Kunden steht ab dann in Eurem PIA Fitness MemberAPP -Bereich der Rückforderungsbeleg fixfertig zum ausdrucken oder downloaden bereit.
Nach Bezahlung der Rechnung im 2026 können die Rückforderungsbelegr hier heruntergeladen- oder im Studio bezogen werden. Denkt daran, dass ihr die Original-Rechnung auch einreichen müsst.
Für vergangene Jahre 2024 und fürs 2025 liegen hier Rückforderungsbelege beriet, man kann diese bis 2 jahre rückwirkend einreichen. Denkt daran, dass ihr die Original-Rechnung auch einreichen müsst.
Rückforderungsbeleg alle Krankenkassen 2024
Rückforderungsbelege alle Krankenkassen ausser CSS 2025
Die gleichen Abonnementsbestätigungsformulare liegen auch im Studio auf.